§§ Verleihbedingungen

1. Medien und technische Geräte zur Vorführung von audiovisuellen Medien dürfen grundsätzlich nur für nichtgewerbliche Zwecke der Bildung und Erziehung in der Schule und im Kindergarten, der Erwachsenenbildung, der Jugendpflege und der außerschulischen Bildungsarbeit eingesetzt werden.
- Der Verleih ist für Bildungseinrichtungen und Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung kostenlos.
- Der Verleih zur kommerziellen Nutzung ist ausgeschlossen.
- Entleiher dürfen für den Einsatz der entliehenen audiovisuellen Medien und Geräte keine Gebühren erheben.
- GEMA-gebührenpflichtige Medien sind in der Regel besonders gekennzeichnet. Bei öffentlichen Vorführungen müssen die dazu erforderlichen Rechte eingeholt werden. Der Entleiher hat die Bestimmungen des Urheberrechtsschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
- Die Ausleihfrist für Medien beträgt zwei Wochen. Ausnahmen sind nur bei vorheriger Begründung möglich. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist rechtzeitig telefonisch mit dem Medienzentrum zu klären. Die Zustimmung des Medienzentrums ist unbedingt erforderlich. Spielfilme werden kurzfristig nach Absprache entliehen.
- Technische Geräte werden nach individueller Absprache allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Kindergärten und anerkanten Trägern in der Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt.
- Schulen im Landkreis Cuxhaven werden nach Absprache vom Kurierdienst zur Auslieferung bestellter und Abholung ausgeliehener Medien angefahren.
- Für schriftliche Bestellungen/Faxe ist das Bestellformular des Medienzentrums zu verwenden. Bestellungen können auch telefonisch oder per Email (medienzentrum@landkreis.cuxhaven.de) erfolgen. Medienbestellungen müssen bis 11 Uhr am Werktag vor der Anlieferung im Medienzentrum Cuxhaven eingegangen sein. Der Empfang ist - wenn möglich- durch Unterschrift zu bestätigen.
2. Die entliehenen Medien sind so rechtzeitig zurückzugeben, dass der angegebene Rückgabetermin bereits der Tag des Eintreffens im Medienzentrum ist. Sollte die überlassene Sache nach der dritten Mahnung nicht fristgemäß zurückgegeben werden, hat der Entleiher den Neuwert zu ersetzen. Bei wiederholter Terminüberschreitung kann ein Ausschluss vom Verleih erfolgen.
3. Entliehene Medien und Geräte dürfen vom Entleiher nicht an Dritte weitergegeben werden.
4. Für alle Schäden, die während der Ausleihzeit entstehen, haftet der Entleiher. Schäden und Beanstandungen (Defekte, Unvollständigkeit) an den gelieferten Medien oder Geräten sind unverzüglich dem Medienzentrum mitzuteilen.
5. Entliehene 16mm-Filme dürfen nur von einem ausgebildeten Vorführer, der eine Vorführbescheinigung hat, eingesetzt werden. Bei fehlender Vorführpraxis vereinbaren Sie bitte eine kurze Nachschulung  mit unserer technischen Abteilung.