§§ Verleihbedingungen


 

  1. Medien dürfen grundsätzlich nur für nichtgewerbliche Zwecke der Bildung und Erziehung in Schulen und in Kindergärten, der Erwachsenenbildung, der Jugendpflege und der außerschulischen Bildungsarbeit im Bereich des Landkreises einschließlich der Stadt Cuxhaven eingesetzt werden

Geräte werden nur für nichtgewerbliche Zwecke der Bildung und Erziehung den allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Kindergärten und anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung im Bereich des Landkreises einschließlich der Stadt Cuxhaven zur Verfügung gestellt.

    • Der Verleih ist kostenlos.

    • Der Verleih zur kommerziellen Nutzung ist ausgeschlossen.

    • Entleiher dürfen für den Einsatz der entliehenen audiovisuellen Medien und Geräte keine Gebühren erheben.

    • Bei den Online-Medien bzw. der Online-Software ist zwischen Merlin-Medium und KOL (Kreis-Online-Lizenzen) zu unterscheiden:

Merlin-Medien unterliegen besonderen Nutzungsbedingungen:

http://www.nibis.de//nibis3/uploads/1heihoke/files/merlin_nutzungsbedingungen.pdf .

KOL sind spätestens mit Ablauf der Lizenzzeit zu löschen. Die Lizenzzeit, wenn vorhanden, ist der Datei „Lizenz.txt“ zu entnehmen. Ansonsten gilt eine uneingeschränkte Lizenzzeit.

    • Das Überspielen bzw. Digitalisieren der Medien (Ausnahme Online-Medien bzw. Online-Software) auf andere Bild- oder Tonträger ist aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten.

    • GEMA-gebührenpflichtige Medien sind in der Regel besonders gekennzeichnet. Bei öffentlichen Vorführungen müssen die dazu erforderlichen Rechte eingeholt werden. Der Entleiher hat die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.

    • Für Medienbestellungen ist der Online-Katalog des Medienzentrums zu verwenden. Medienbestellungen müssen bis 13 Uhr am Werktag vor der Anlieferung bzw. 11 Uhr am Freitag im Medienzentrum Cuxhaven eingegangen sein. Der Empfang der Medien ist, wenn möglich, durch Unterschrift zu bestätigen

    • Technische Geräte werden nur nach individueller Absprache vergeben.

    • Software, die zur Bedienung technischer Geräte mitgeliefert wird, muss nach Gebrauch vom eigenen PC wieder deinstalliert werden.

    • Daten die von Entleihern auf bespielbaren Datenträgern von Leihgeräten gespeichert sind, müssen vor der Rückgabe gelöscht sein.

    • Die Ausleihfrist für Medien beträgt zwei Wochen. Ausnahmen sind nur bei vorheriger Begründung möglich. Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist rechtzeitig telefonisch mit dem Medienzentrum zu klären. Die Zustimmung des Medienzentrums ist unbedingt erforderlich.

    • Die entliehenen Medien sind so rechtzeitig zurückzugeben, dass der angegebene Rückgabetermin bereits der Tag des Eintreffens im Medienzentrum ist. Sollte die überlassene Sache nach der dritten Mahnung nicht zurückgegeben werden, hat der Entleiher den Neuwert zu ersetzen

  1. Schulen im Landkreis Cuxhaven und außerhalb der Stadt Cuxhaven werden nach Absprache vom Kurierdienst zur Auslieferung bestellter und Abholung ausgeliehener Medien und Geräte angefahren. Ausgenommen sind Nutzer mit den Kundennummern 1000 – 1999.

  1. Entliehene Medien und Geräte dürfen vom Entleiher nicht an Dritte weitergegeben werden

  1. Für alle Schäden, die während der Ausleihzeit entstehen, haftet der Entleiher. Schäden und Beanstandungen (Defekte, Unvollständigkeit) an den gelieferten Medien oder Geräten sind unverzüglich dem Medienzentrum mitzuteilen.

  1. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.30 – 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag 13.30 – 15.30 Uhr

Stand: 06.06.2012